Richtlinien, die nicht migriert werden können, werden gefiltert und nicht für die Migration angezeigt. Die folgenden Richtlinien werden migriert:
Dynamicy Local User (DLU)
Gruppe
Imaging-Server
Imaging-Arbeitsstation
iPrint
Fernsteuerung
Roaming-Profil
SNMP-Trap-Ziel
Folgende Images werden nicht migriert:
Tabelle A-2 Nicht in Configuration Management migrierte Richtlinienfunktionen
Funktion |
Kommentar |
---|---|
Erweiterbare Computerrichtlinien |
Erweiterbare Richtlinien sind in Configuration Management nicht vorhanden. |
Gruppenrichtlinie |
Folgende Einstellungen werden nicht migriert:
|
Richtlinie für geplante Aktionen |
Diese Richtlinien enthalten Angaben zum geplanten Start einer ausführbaren Datei. Diese Funktion ist dupliziert, indem einfach Anwendungen verwendet werden, die dieselbe Funktion durchführen. Aus diesem Grund wird in Configuration Management keine entsprechende Richtlinie erstellt. Sie können stattdessen im ZENworks-Kontrollzentrum ein Anweisungs-Bundle erstellen, um diese Funktion zu duplizieren. |
Erweiterbare Benutzerrichtlinien |
Erweiterbare Richtlinien sind in Configuration Management nicht vorhanden. |
Arbeitsstationsinventar |
Jede ZENworks Asset Management-Inventardatenmigration wird über das ZENworks Asset Management-Migrationswerkzeug verarbeitet. Die Daten des Arbeitsstationsinventars vor ZENworks Asset Management werden aufgrund größerer Unterschiede im Datenbankschema nicht migriert. |
zendmSearchPolicy |
Ähnlich wie Anwendungen, werden Richtlinien nun Ordnern, Benutzern und Geräten zugewiesen, weswegen keine Suchrichtlinie mehr benötigt wird. |
zenimgWorkstationPolicy |
Eine Einstellung für eine Verwaltungszone pro Arbeitsstation ist in Configuration Management für diese Richtlinie nicht verfügbar. |
zeninvDictionaryUpdatePolicy |
Das neue ZENworks Asset Management-Inventarsystem besitzt in Configuration Management keine entsprechende Richtlinie. |
zeninvRollUpPolicy |
Das neue ZENworks Asset Management-Inventarsystem besitzt in Configuration Management keine entsprechende Richtlinie. Ein Roll-up ist im ZENworks-Kontrollzentrum für die Primärserver der Verwaltungszone konfigurierbar. |
zenlocDatabaseLocationPolicy |
Diese Richtlinie kümmert sich um das Auffinden der Datenbank, in die Berichte und Inventare geschrieben werden. Configuration Management verwendet sowohl für Berichte als auch für Inventar eine unterschiedliche Datenbank. Diese Richtlinie wird daher nicht migriert. |
zenlocSMTPHostPolicy |
Configuration Management besitzt keine entsprechende Richtlinie. |
zenlocXMLTargetPolicy |
Diese Richtlinie steuerte die Berichterstellung in ZENworks 6.5 und ZENworks 7.x. Configuration Management besitzt keine entsprechende Richtlinie, da die Berichterstellung nicht über XML gesendet wird. |
zenwmWorkstationImport |
Auch wenn es technisch möglich ist, eine Importrichtlinie für eine Arbeitsstation in eine Verwaltungszoneneinstellung zu migrieren, ist es einfacher, die wenigen globalen Zoneneinstellungen im ZENworks-Kontrollzentrum manuell festzulegen, statt diese zu migrieren. In Configuration Management können Sie hierarchisch auf allen Ordnerebenen Registrierungsregeln festlegen, während Sie in ZENworks 7.x in einem Serverpaket, das mit einem oder mehreren Servern verknüpft war, eine Importrichtlinie für die Arbeitsstation festlegen mussten. Für diese Beziehungen gibt es keine einfache Eins-zu-Eins-Zuordnung. Es ist für den Administrator einfacher, diese Regeln manuell zu definieren. |
zenwmWorkstationRemoval |
In Configuration Management gibt es keine Richtlinie für das Entfernen einer Arbeitsstation. |
zenwmZENConfigPolicy |
Diese Richtlinie gilt für einen vorherigen ZENworks-Agent. Der neue ZENworks Adaptive Agent wird durch neue Verwaltungszoneneinstellungen gesteuert und verhält sich anders. |
Richtlinie für dynamische lokale Benutzer |
Die Einstellung für den Cache für den dynamischen Benutzer wird nicht migriert. Sie können die migrierte Richtlinie im ZENworks-Kontrollzentrum bearbeiten, um folgende Schritte durchzuführen:
Weitere Informationen zum Bearbeiten der Richtlinie finden Sie unter |